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   BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71   

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BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71 (https://dejure.org/1972,669)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1972 - 4 AZR 268/71 (https://dejure.org/1972,669)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1972 - 4 AZR 268/71 (https://dejure.org/1972,669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unverheiratete Angestellte - Haushaltszuschlag - Ausländischer Dienstort - Eigener Haushalt - Vereinbarkeit mit GG - Rechtlicher Bestand des Berufsbeamtentums - Alimentationsprinzip

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 300
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71
    Das bestimmt sich im einzelnen nach § 26 des Bundesbesoldungsgesetzes (vglo BGBl» 1971, I S» 1281, identisch mit der früheren Passung)«, Danach wird einem verheirateten Beamten Haushaltszuschlag gewährt, wenn er mit seinem Ehegatten am ausländischen Dienstort eine gemeinsame Wohnung innehat ( § 2 6 Abso 1 BBesG)o Da die Klägerin unverheiratet ist, kommt diese Bestimmung für sie nicht in Betracht» Anderen, d. ho unverheirateten Beamten, k agnji hingegen nach § 26 Abs» 2 BBesG der halbe Haushaltszuschlag gewährt werden, wenn sie am ausländischen Dienstort einen eigenen Haushalt führen» Während also nach der gesetzlichen Regelung verheiratete Aus landsbeamte, sofern sie mit ihrem Ehegatten am Auslandsdienst ort eine gemeinsame Wohnung innehaben, und zwar ohne Rücksicht auf Sang und Charakter ihres Amtes, einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf Gewährung des Haushaltszuschlags haben, besteht für unverheiratete Auslandsbeamte nur eine öffentlich-rechtliche Kannbestimmung, die die Gewährung des Haushaltszuschlags in das behördliche Ermessen stellt» Die für die unverheiratete:..Klägerin allein in Betracht kommende Bestimmung des § 26 Abs» 2 BBesG ist nicht wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 GG verfassungswidrig» Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könnte das allenfalls dann der Pall sein, wenn es der Gesetzgeber versäumt hätte, bei der Regelung des Haushaltszuschlags tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BVerfGE 9, 201 /706/ im Anschi» an BVerfGE 1, 14 /16 und 52/ sowie 8, 51 /64 7) = 6 Hiernach, verstößt § 26 Abs» 2 BBesG jedenfalls nicht gegen Arte 3 GG» Dabei ist zu berücksichtigen, daß auch nicht jeder verheiratete Auslandsbeamte Anspruch auf Haushalt szuschlag hat, sondern nur derjenige, der mit seiner Familie am ausländischen Dienstort eine Wohnung hat» Da mit sind nach aller1 Erfahrung beträchtliche Mehraufwendungen verbunden, die bei unverheirateten Beamten nicht entstehen» Andererseits sind unverheiratete Auslandsbeamte von Bezug des Haushaltszuschlages nicht schlechthin aus genommen, sondern können ihn unter besonderen Voraussetzungen wie verheiratete Beamte erhalten» Schließlich ist in diesem Zusammenhang Bedacht darauf zu nehmen, daß ein verheirateter Auslandsbeamter in aller Regel gezwungen ist, mit seiner Banilie am ausländischen Dienstort eine Wohnung zu beziehen, während das bei unverheirateten Beamten nicht gleicher maßen der Fall ist» Unter diesen Umständen trägt die Regelung des 8 26 BBesG den ungleichen Voraussetzungen bei verheirateten und nicht verheirateten Auslandsbeamten in verfassungskonformer Weise Rechnung».
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71
    Indessen hat der Gesetzgeber auf die.c esichtspunkte, wie eine Auslegung nach dem Gesetzeswortin ergibt, nicht erkennbar abgestellt» Ein mit der Klägerin vergleichbarer Beamter könnte mithin den Haushaltszuschlag allenfalls nach der Kannbestimmung des § 26 AbSo 2 BBesG erhalten-» Diese aber räumt der entscheidenden Behörde einen Ermessensbereidiein, so daß die Beklagte nach pflichtgemäßen, an das Gebot der Gesetzmäßigkeit gebundenem Ermessen (BVerfGE 18, 353 /36:37; Wolff, Holk, Verwaltungsrecht 1, 8» Aufl», So 187 - 188; Anz - Faber - Renk - Dietrich, aaO, Anm» 3; Wurster - Gohla, aaO, Anm0 E 3) bei unverheirateten Beamten jeweils darüber zu entscheiden hat, ob sie den Zuschlag gewährt oder nicht» Dabei darf sie zwar gegenüber einem Beamten das ihr vom Gesetzgeber eingeräumte Ermessen weder überschreiten noch mißbrauchen (§ 114 VerwGO; Eyermann - Froehler, VerwGO, 5» Aufl», § 114 Rdnr» 16 und 25; Wolff, aaO, S" 188 - 189), jedoch im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Klägerin je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles jeweils unterschiedlich entscheiden» Durch die Inbezugnahme in den tariflichen Sonderregelungen für Auslandsangestellte gelten jedoch die Bestimmungen des § 26 BBesG zwischen den Prozeßparteien als Tarifrecht, doho als Bestandteil des Zivilrechts0 Daher ist auch im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Beklagten und anscheinend auch des Landesarbeitsgerichts nicht nach verwaltungerecht lichen Prinzipien zu überprüfen, ob im vorliegenden Falle die Beklagte der Klägerin gegenüber das ihr eingeräumte Ermessen überschritten bzw0 mißbräuchlich ausgeübt hat (§ 114 VerwGO)o Vielmehr ist darauf abzustellen, ob sich nach dem das gesamte Privatrecht und insbesondere das Arbeitsrecht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (8 242 BGB), der inzwischen auch im öffentlichen Recht Anerkennung gefunden hat, das Verhalten der Beklagten der Klägerin gegen über als willkürlich oder rechtsmißbräuchlich darstellto Die Beklagte hat ihre ablehnende Entscheidung auf eine Anordnung vom 13° August 1959 gestützt, die im einzelnen bestimmt ;.
  • BAG, 04.05.1956 - 1 AZR 506/55
    Auszug aus BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71
    Auch ist .nicht ersichtlich, inwiefern die Beklagte der Klägerin gegenüber gegen den dem Arbeitsvertragsrecht angchörenden Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG 3, 31 /3j?7 ~ AP Nr» 10 zu Art» 3 GG) verstoßen haben solle Die Kosten der erfolglosen Revision trägt die Klägerin nach § 97 Abs" 1 ZP0o.
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71
    Das bestimmt sich im einzelnen nach § 26 des Bundesbesoldungsgesetzes (vglo BGBl» 1971, I S» 1281, identisch mit der früheren Passung)«, Danach wird einem verheirateten Beamten Haushaltszuschlag gewährt, wenn er mit seinem Ehegatten am ausländischen Dienstort eine gemeinsame Wohnung innehat ( § 2 6 Abso 1 BBesG)o Da die Klägerin unverheiratet ist, kommt diese Bestimmung für sie nicht in Betracht» Anderen, d. ho unverheirateten Beamten, k agnji hingegen nach § 26 Abs» 2 BBesG der halbe Haushaltszuschlag gewährt werden, wenn sie am ausländischen Dienstort einen eigenen Haushalt führen» Während also nach der gesetzlichen Regelung verheiratete Aus landsbeamte, sofern sie mit ihrem Ehegatten am Auslandsdienst ort eine gemeinsame Wohnung innehaben, und zwar ohne Rücksicht auf Sang und Charakter ihres Amtes, einen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf Gewährung des Haushaltszuschlags haben, besteht für unverheiratete Auslandsbeamte nur eine öffentlich-rechtliche Kannbestimmung, die die Gewährung des Haushaltszuschlags in das behördliche Ermessen stellt» Die für die unverheiratete:..Klägerin allein in Betracht kommende Bestimmung des § 26 Abs» 2 BBesG ist nicht wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 GG verfassungswidrig» Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könnte das allenfalls dann der Pall sein, wenn es der Gesetzgeber versäumt hätte, bei der Regelung des Haushaltszuschlags tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten beachtet werden müssen (BVerfGE 9, 201 /706/ im Anschi» an BVerfGE 1, 14 /16 und 52/ sowie 8, 51 /64 7) = 6 Hiernach, verstößt § 26 Abs» 2 BBesG jedenfalls nicht gegen Arte 3 GG» Dabei ist zu berücksichtigen, daß auch nicht jeder verheiratete Auslandsbeamte Anspruch auf Haushalt szuschlag hat, sondern nur derjenige, der mit seiner Familie am ausländischen Dienstort eine Wohnung hat» Da mit sind nach aller1 Erfahrung beträchtliche Mehraufwendungen verbunden, die bei unverheirateten Beamten nicht entstehen» Andererseits sind unverheiratete Auslandsbeamte von Bezug des Haushaltszuschlages nicht schlechthin aus genommen, sondern können ihn unter besonderen Voraussetzungen wie verheiratete Beamte erhalten» Schließlich ist in diesem Zusammenhang Bedacht darauf zu nehmen, daß ein verheirateter Auslandsbeamter in aller Regel gezwungen ist, mit seiner Banilie am ausländischen Dienstort eine Wohnung zu beziehen, während das bei unverheirateten Beamten nicht gleicher maßen der Fall ist» Unter diesen Umständen trägt die Regelung des 8 26 BBesG den ungleichen Voraussetzungen bei verheirateten und nicht verheirateten Auslandsbeamten in verfassungskonformer Weise Rechnung».
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    (2) Das Bundesarbeitsgericht ist auch stets davon ausgegangen, daß normative Vergütungsregelungen nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen dürfen (vgl. u. a. BAG Urteil vom 18. Oktober 1961 - 1 AZR 75/61 - AP Nr. 69 zu Art. 3 GG; BAG Urteil vom 14. Juni 1972, BAGE 24, 300, 304 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 879/93

    Rückwirkende Tariflohnsenkung; Vertrauensschutz

    Insbesondere mit Rücksicht auf die rechnerischen Schwierigkeiten, die mit der Bezifferung eines Zahlungsantrages für den mehrjährigen Anspruchszeitraum bei der wechselnden Lohnhöhe verbunden wären, hat der Senat Klagen auf Feststellung von Ansprüchen auf Zulagen als zulässig angesehen (BAGE 24, 300 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG; BAGE 24, 452 = AP Nr. 2 zu § 24 BAT; BAG Urteil vom 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BMT-G II); daran ist festzuhalten.
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

    Die gesetzlichen Bestimmungen über den Auslandszuschlag entfalten deshalb im Bereich des TVöD Wirkung als Tarifrecht (vgl. Senat 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - BAGE 107, 272, 274 für die Bezugnahme auf das SächsRKG; vgl. BAG 14. Juni 1972 - 4 AZR 268/71 - BAGE 24, 300, 305 für die Bezugnahme auf den Haushaltszuschlag nach § 26 BBesG 1971).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

    Das Bundesarbeitsgericht ist auch stets davon ausgegangen, daß normative Vergütungsregelungen nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen dürfen (BAG Urteil vom 18. Oktober 1961 - 1 AZR 75/61 - AP Nr. 69 zu Art. 3 GG; BAG Urteil vom 14. Juni 1972 - 4 AZR 268/71 - BAGE 24, 300, 304 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG).
  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

    Die einschlägigen Bestimmungen des Einkommensteuerrechts entfalten deshalb im Bereich des TVöD Wirkung als Tarifrecht (vgl. Senat 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - BAGE 107, 272, 274 für die Bezugnahme auf das SächsRKG; vgl. BAG 14. Juni 1972 - 4 AZR 268/71 - BAGE 24, 300, 305 für die Bezugnahme auf den Haushaltszuschlag nach § 26 BBesG 1971).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

    Das Bundesarbeitsgericht ist auch stets davon ausgegangen, daß normative Vergütungsregelungen nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen dürfen (BAG Urteil vom 18. Oktober 1961 - 1 AZR 75/61 - AP Nr. 69 zu Art. 3 GG; BAG Urteil vom 14. Juni 1972 - 4 AZR 268/71 - BAGE 24, 300, 304 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG).
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 195/95

    Eingruppierung: Diplom-Sozialarbeiterin in Beratungsstelle

    Insbesondere mit Rücksicht auf die rechnerischen Schwierigkeiten, die mit der Bezifferung eines Zahlungsantrages für mehrjährige Anspruchszeiträume verbunden wären, hat der Senat Klagen auf Feststellung von Ansprüchen auf Zulagen als zulässig angesehen (BAGE 24, 300 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG; BAGE 24, 452 = AP Nr. 2 zu § 24 BAT; Senatsurteil vom 16. Juli 1975 - 4 AZR 433/74 - AP Nr. 1 zu § 28 BMT-G II; Senatsurteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 883/93 - AP Nr. 1 zu § 37 MTB II, zu I der Gründe); Daran ist festzuhalten.
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94

    Verfassungswidrigkeit von § 2 Versorgungs-TV i.V. mit § 3 Buchst q BAT in der bis

    Das Bundesarbeitsgericht ist auch stets davon ausgegangen, daß normative Vergütungsregelungen nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen dürfen (BAG Urteil vom 18. Oktober 1961 - 1 AZR 75/61 - AP Nr. 69 zu Art. 3 GG; BAG Urteil vom 14. Juni 1972 - 4 AZR 268/71 - BAGE 24, 300, 304 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG).
  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 270/95

    Eingruppierung als "Leiter von Erziehungsheimen"

    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig, als er den Anspruch auf eine Zulage betrifft (z.B. BAGE 24, 300 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG; BAGE 24, 452 = AP Nr. 2 zu § 24 BAT) und er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (z.B. Senatsurteil vom 21. Januar 1970 - 4 AZR 106/69 - BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Dieser Antrag ist nicht deswegen als unzulässig im Sinne der §§ 253» 256 ZPO anzusehen, weil durch die Benen nung einer konkreten Pallgruppe m ihn überflüssigerweise ein Stuck einer möglichen rechtlichen Begründung einbezogen worden ist Aus dem GesamtZusammenhang des Vorbringens des Klagers ergibt sich nämlich, daß er eine der im offenblicnen Dienst allgemein üblichen Eingruppierungsfeststellungskla gen hat erheben wollen, wobei er sein Klagebegehren unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt überprüft wissen will und wie das beklagte Land davon ausgeht, daß es eine Eingruppierung nach dem BAT nur in eine VerLi a sgruppe, a t t aber m eine einzelne Pallgruppe gibt (vgl BAG Urteile des Senats vom 28 Juni 1972 - 4 AZR 362/71 demnächst AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT und 14 Juni 1972 - 4 AZR 268/71 demnächst AP Nr. 1 zu § 26 BBesG, auch zur Veroffentlicnung in der amtl Sammlung vorgesehen) Daher ist der Hauptanâ"¢ rrag des Klagers in diesem Sinne auszulegen Soweit der Klager Ansprüche für die Zeit bis ein schließlich Juli 1969 erhebt, ist die Klage unbegründet, weil, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgefuhrt hat, insoieit die Ansprüche des Klagers durch Ablauf der tariflichen Ausschlußfrist des § 70 Abs. 1 BAT untergegangen sind Mit Recht ist dabei das Landesarbeitsgencht daton ausgegangen, daß es sich bei der m der bezeichneten Tarnnorm vorgesehenen Schriftform um eine im Sinne on § 126 Abs. 1 BGB durch Gesetz vorgeschriebene Porm Handelt, so aaß eine dieser Porm nicht entsprechende mündliche Gel- 6 tend.mach.ung wegen Verstoßes gegen eine gesetzliche Formvorschrift nach § 125 Satz 1 BGB nichtig ist (vgl BAG AP Br 1 zu § 70 BAT soivie Urteil des Senats vom 9 Februar 1972 - 4 AZB 149/71 demnächst AP Nr. 1 zu § 4 BAT, Bohm- Spiertz, BAT, 2 Aufl , § 70 Anm 8 Ziff 1 , Hueck-Nipperdey-Stahlhacke, TVG, 4 Aufl , § 4 Anm 138) Das hat sei nen Grund darin, daß die normativen Teile der Tarifverträge, zu denen die Ausschlußfristen gehören als "Gesetz" im binne von Art. 2 EGBGB und damit auch dei ( § 125, '126 BGE anzusehen sind (vgl Urteil des Senats vom 9 Februar 1972 wie zuvor, Staudmger-Leiß-Bolck, BGB, 10 Aufl , Art. 2 EGBGB Anm 11, Soergel-Siebert-Hartmann, BGB, 10 Aufl , Art. 2 EGBGB Anm 9, Pal and t-Danckel mann, BGB, 31 Aufl , Art. 2 EGBGB Anm 1 d, Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts , 7 Aufl , Bd II/1, S 289).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

  • BAG, 04.10.1972 - 4 AZR 475/71

    Höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende Ausübung - Persönliche Zulage -

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 883/93

    Lohnstandssicherung bei Leistungsminderung

  • BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80

    Pflichtstunden - Lehrer - Gymnasium - Hessen - Angestelltenverhältnis -

  • BAG, 18.08.1976 - 4 AZR 284/75

    Anspruch auf Übergangsgeld - Vollbeschäftigung bei Ausscheiden -

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 986/93

    Fallgruppengebundene Vergütungsgruppenzulage bei Fallgruppenwechsel - Anspruch

  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 732/75

    Haushaltszulage - Antragspflicht - Nachweispflicht - Doppelverdienerehe -

  • BAG, 25.03.1981 - 4 AZR 1012/78

    Musikbibliothek - Allgemeine fachliche Bedeutung - allgemeinen fachlichen

  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71

    Heraushebung - Maß der Verantwortung - Unbestimmter Rechtsbegriff - Subsumierung

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1057/94
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1056/94
  • BAG, 07.12.1983 - 5 AZR 5/82
  • BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 355/75

    Tarifverträge - Bau - Poliere - Schachtmeister - Kurzarbeit - Anspruch auf

  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 331/71

    Teilgebiet einer Fachschulingenieurtätigkeit - Fachschulingenieur im tariflichen

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